Seit dem 01.10.2025 sind alle Leistungserbringer des Gesundheitswesens verpflichtet, Dokumente ihrer gesetzlich versicherten Patienten in der elektronischen Patientenakte (ePA) zu speichern, sofern Sie als Sorgebrechtigte nicht widersprochen haben!
Seit dem 01.10.2025 sind alle Leistungserbringer des Gesundheitswesens verpflichtet, Dokumente ihrer gesetzlich versicherten Patienten in der elektronischen Patientenakte (ePA) zu speichern, sofern Sie als Sorgebrechtigte nicht widersprochen haben!