Häufige Fragen (FAQ)
Verschreiben Sie wirklich keine Hustensäfte?
Nein, „Schleimlöser“ (Ambroxol, Mucosolvan etc.) und pflanzliche Hustensäfte (Prospan etc.) verschreiben wir tatsächlich nicht. Die Wirksamkeit dieser Präparate ist sehr umstritten, die besten Ergebnisse erzielen diese Hustensäfte in Studien, die von den Herstellern veröffentlicht/finanziert werden, darüber hinaus enthalten einige Präparate Alkohol. Aus unserer Sicht profitieren von diesen Präparaten die Apotheken, aber nicht Ihr Kind. Der wichtigste Schleimlöser ist reichlich Flüssigkeit.
Möchten Sie dennoch Hustensäfte geben, bekommen Sie diese auch ohne Rezept in der Apotheke.
Bekommen wir schneller einen Termin, weil unser Kind privat versichert ist?
Nein, wir finden, die medizinische Versorgung eines Kindes sollte nicht vom Einkommen der Eltern abhängen. Daher unterscheiden wir nicht zwischen privat und gesetzlich versicherten Patienten.
Behandeln Sie auch homöopathisch?
Nein.
Ab welcher Temperatur muss ich Fieber senken?
Fieber bei gutem Wohlbefinden des Kindes bedarf keiner Therapie. Es hilft dem Körper bei der Infektabwehr. Wird Ihr Kind zunehmend schlapp oder hat Schmerzen, geben Sie selbstverständlich ein Medikament zum Schmerzstillen und Fiebersenken.
Brauche ich bei Krankheit ein Attest für die Schule?
Prinzipiell muss bei Schulfehltagen laut Berliner Schulgesetz kein ärztliches Attest vorgelegt werden. Es reicht eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern, das gilt auch für Fehlzeiten länger als 3 Tage.
Lediglich bei Verdacht auf Schulpflichtverletzung kann ein ärztliches Attest eingefordert werden. Ebenso bei Prüfungen/Klausuren in der Oberstufe.
Eltern müssen für ein (nicht notwendiges) ärztliches Attest bezahlen, da wir aus rechtlichen Gründen (Wettbewerbsgesetz § 4, Abs. 11 und ärztliche Berufsordnung § 12) gezwungen sind, eine Gebühr zu erheben, wenn das Attest keine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse ist.
Daher bitten wir Sie, nur in begründeten Fällen ein ärztliches Attest für Ihr Kind zu fordern.
Ausführliche Informationen gibt es in der sog. „Ausführungsvorschrift Schulpflicht“ (vgl. hier vor allem Abschnitt 7 „Nachträgliche Entschuldigungen bei Schulversäumnissen“).
Warum kommt es trotz Termin manchmal zu Wartezeiten?
Auch ein gutes Terminsystem vermag Unvorhersehbarkeiten, wie sie im Alltag einer Kinderarztpraxis vorkommen können, nicht zu kompensieren. Schwer kranke Kinder und akute Notfälle werden prioritär behandelt, unvorhergesehene Entwicklungsprobleme brauchen mehr Zeit in den Vorsorgeuntersuchungen. Dadurch können Wartezeiten entstehen, für die wir um Ihr Verständnis bitten.
Nehmen Sie zurzeit noch neue PatientInnen auf?
JEIN. Wir wollen unserem Versorgungsauftrag gerecht werden und nehmen daher neu zugezogene und neu geborene PatientInnen aus unserem Kiez auf. Gleichzeitig wollen wir unsere PatientInnen bestmöglich versorgen, ihnen zeitnahe Termine anbieten und zudem für akute Notfälle erreichbar sein. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir WechselpatientInnen und PatientInnen aus anderen Berliner Stadtteilen oder aus Brandenburg daher nicht mehr aufnehmen. Unsere Notfallambulanz am Mittwoch- und Freitagnachmittag sowie an den Wochenenden ist für alle Kinder aus Berlin und Brandenburg geöffnet.
Warum muss man in der Praxis die Schuhe ausziehen?
An vielen Tagen betreten mehr als 100 Kinder und Jugendliche und deren Eltern unsere Praxisräume. Damit kleinere Kinder bedenkenlos auf dem Fußboden spielen können, ist unsere gesamte Praxis ein straßenschuh-freier Bereich. Bei Bedarf bringen Sie bitte Hausschuhe oder warme Socken mit, wir stellen Ihnen gerne auch Hausschuhe zur Verfügung.