Wichtige Informationen ePA
Seit dem 01.10.2025 sind alle Leistungserbringer des Gesundheitswesens (Ärzte, Therapeuten, Kliniken, Apotheken) verpflichtet, Dokumente ihrer gesetzlich versicherten Patienten in der elektronischen Patientenakte (ePA) zu speichern, sofern Sie als Sorgebrechtigte nicht widersprochen haben!
Informationen hierzu finden Sie in unserem Downloadbereich!